Auto abmelden
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, Ihr Auto zu verkaufen, zu verschrotten oder zu entsorgen, sollten Sie sich zunächst um die Abmeldung des Fahrzeugs aus dem Register kümmern. Es ist äußerst wichtig, dass dieses Verfahren rechtzeitig abgeschlossen wird, da sonst Ihnen unangenehme Folgen drohen können. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich zunächst darüber informieren, welche Unterlagen Sie für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs benötigen.
Welche Unterlagen sind für die Abmeldung eines Fahrzeugs erforderlich?
Vor der Abmeldung des Autos ist es erforderlich, einen Fahrzeugschein zu erstellen. Ohne ihn haben Sie keine Chance, ein Fahrzeug zu verkaufen, zu verschrotten oder zu entsorgen. Darüber hinaus müssen Sie auch die folgende Liste von Dokumenten vorbereiten:
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Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und Teil 2);
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Kennzeichen des Fahrzeugs;
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Identifikationsnummer;
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10-20 Euro in bar.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für immer abmelden möchten, benötigen Sie außerdem einen Verschrottungsnachweis von einem Vertreter einer Altautoannahmestelle oder einem Schrotthändler.
Um lästiges und langwieriges Warten bei der Zulassungsstelle zu vermeiden, kann das Auto online abgemeldet werden. Das ist viel bequemer und schneller, aber es steht nur Besitzern von Fahrzeugen zur Verfügung, die 2015 oder später zugelassen wurden.
Denken Sie daran, dass die Abmeldung eines Autos ein obligatorisches und wichtiges Verfahren ist, da die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Person die volle Verantwortung für alle Unfälle und Verkehrsunfälle trägt, auch wenn Sie selbst nicht daran beteiligt waren. Außerdem können Sie die Zahlung von Versicherung und Steuern erst einstellen, wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Wenn Sie also Ihr Auto verkaufen oder verschrotten wollen, sollten Sie es rechtzeitig abmelden.
Wie läuft das Verfahren zur Abmeldung von Fahrzeugen ab?
Sie können Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland abmelden. Dazu müssen alle oben genannten Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Nach der Eingabe Ihrer Daten müssen Sie sich etwas gedulden, da in Deutschland täglich mehrere tausend Fahrzeuge abgemeldet werden. Sobald Sie einen Anruf von der Zulassungsstelle erhalten, werden in der Regel der Stempel der Zulassungsstelle und die TÜV-Prüfzeichen entfernt. Das Nummernschild wird dann vernichtet, es sei denn, der Autobesitzer möchte es als Souvenir behalten. Als letzter Schritt wird das Fahrzeug in der Zulassungsbescheinigung zur Außerbetriebsetzung gekennzeichnet.
Dennoch fragen sich viele Autofahrer, ob sie das Fahrzeug am Tag der Abmeldung noch nutzen können oder nicht. Dies ist in der Regel möglich, es sei denn, es gibt eine Klausel im Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag, die dies ausdrücklich untersagt. Wenn Sie sich diesbezüglich unsicher sind, genügt ein Anruf bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, um diesen Punkt endgültig zu klären.